Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (SEO Freelancer) bezüglich der Erbringung von SEO-Dienstleistungen, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Der Auftragnehmer erbringt SEO-Dienstleistungen, die unter anderem die Optimierung von Webseiten, Keyword-Analyse, Content-Optimierung, Linkbuilding, technische SEO, Analyse und Reporting beinhalten können.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die technische Implementierung oder die Behebung von Fehlern auf der Webseite des Auftraggebers, die die Durchführung der SEO-Maßnahmen beeinträchtigen können. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Webseite technisch in einem Zustand ist, der die Durchführung der SEO-Maßnahmen ermöglicht. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Wartung der Webseite verantwortlich und wird etwaige technische Einschränkungen, die sich nach Vertragsschluss ergeben, unverzüglich dem Auftragnehmer mitteilen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Materialien, die zur Erbringung der SEO-Dienstleistungen erforderlich sind, in einem für den Auftragnehmer geeigneten Format zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Bereitstellung, hat dies Auswirkungen auf den Zeitrahmen und den Fortschritt der Dienstleistungserbringung.


§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Daten und Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der vereinbarten SEO-Dienstleistungen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Zugangsdaten zu Webseiten, Google Analytics, Google Search Console und anderen relevanten Tools.
  • Bilder, Texte, Grafiken und sonstige Inhalte, die für die Optimierung der Webseite notwendig sind.
  • Alle weiteren Informationen, die im Verlauf der Dienstleistungserbringung angefordert werden.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die angeforderten Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, damit der Auftragnehmer mit der Arbeit beginnen kann. Verzögert sich die Bereitstellung von Informationen oder Daten, hat dies Auswirkungen auf den Zeitrahmen und den Fortschritt der Dienstleistungserbringung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anfragen des Auftragnehmers innerhalb von 3 Werktagen zu reagieren. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der SEO-Dienstleistungen zu verzögern oder auszusetzen, bis die Mitwirkung des Auftraggebers gewährleistet ist. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


§ 3 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die SEO-Dienstleistungen wird im Vertrag zwischen den Parteien festgelegt. Sie wird als Nettovergütung ohne Mehrwertsteuer angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze.

(2) Das Entgelt für die Dienstleistungen ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Zudem hat der Auftraggeber die durch den Verzug entstehenden Mahnkosten zu tragen, die bei jedem weiteren Mahnschritt 30 Euro betragen, maximal jedoch 90 Euro.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer auch berechtigt, alle weiteren Arbeiten an den vereinbarten Dienstleistungen auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

(5) Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten und der Verzug länger als 30 Tage andauern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle Forderungen aus dem Vertrag sofort fällig zu stellen.

(6) Im Falle von Ratenzahlungen wird die Fälligkeit der Raten im Vertrag individuell geregelt. Bei Nichtzahlung einer Rate ist der Auftragnehmer berechtigt, alle weiteren Leistungen auszusetzen.


§ 4 Leistungsbeschreibung und Vertragsumfang

(1) Die genaue Leistungsbeschreibung sowie der Umfang der SEO-Dienstleistungen werden im jeweiligen Vertrag individuell festgelegt.

(2) Alle Leistungen des Auftragnehmers basieren auf den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung aktuellen SEO-Techniken und -Strategien. Änderungen in den Google-Algorithmen oder andere äußere Faktoren können den Erfolg der SEO-Maßnahmen beeinflussen. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer regelmäßig über Veränderungen an seiner Webseite oder in seinen Zielsetzungen zu informieren, die den Erfolg der SEO-Maßnahmen beeinflussen könnten. Solche Änderungen sind unverzüglich und vollständig mitzuteilen.

(4) Der Auftragnehmer bietet regelmäßige Reports zur Erfolgskontrolle an. Diese werden dem Auftraggeber mindestens alle 4 Wochen zur Verfügung gestellt.


§ 5 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Haftung ist auf den Betrag der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Erfolg der SEO-Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Platzierung in den Suchmaschinen oder eine Steigerung des Traffics. Der Erfolg von SEO-Maßnahmen hängt von vielen externen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, wie z.B. Änderungen der Google-Algorithmen, Marktbedingungen oder die SEO-Strategien von Mitbewerbern.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Fehler im Reporting, in der Analyse oder bei der Umsetzung der SEO-Maßnahmen, wenn diese durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers verursacht wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unvollständige oder fehlerhafte Informationen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung zu melden.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für Dritte (z.B. bei der Nutzung von externen Tools) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht.


§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die während der Vertragsdurchführung ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur so lange zu speichern, wie es zur Vertragserfüllung notwendig ist. Nach Beendigung des Vertrages werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Eine Dokumentation der Löschung erfolgt.

(4) Sofern der Auftragnehmer Tools oder Dritte einsetzt, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird der Auftraggeber über die Datenverarbeitung informiert.


§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gültig.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wiederholt gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät.

(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

(4) Wird der Vertrag durch den Auftraggeber wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

(5) Eine Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers ist möglich, wenn diese Bedingungen länger als 30 Tage andauern.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, wobei auch der elektronische Schriftverkehr als schriftlich gilt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Alternativ kann die Partei, die klagt, auch den Gerichtsstand des Auftraggebers wählen.

(4) Bei Streitigkeiten über den Vertrag sind die Parteien verpflichtet, zunächst ein Mediationsverfahren anzustreben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

§1 Vertragsgegenstand

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV“) regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§2 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe in diesem Vertrag entsprechen den Definitionen der DSGVO, insbesondere aus Artikel 4. Dazu zählen unter anderem:

  • „personenbezogene Daten“: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;

  • „Verarbeitung“: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten;

  • „Auftragsverarbeiter“: eine Person oder Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

§3 Art der Daten und betroffene Personen

1. Art der Daten

Im Rahmen der Nutzung von Tracking- und Analyse-Tools (z. B. Google Analytics) können folgende Arten von Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden:

  • Technische Daten:

    • IP-Adressen (gegebenenfalls anonymisiert)

    • Browsertyp, -version und Betriebssystem

    • Gerätetyp und technische Geräteinformationen

  • Nutzungsdaten:

    • Besuchte Seiten (Page Views)

    • Verweildauer und Navigationsverhalten

    • Absprungraten und Herkunft (Referrer-URL)

  • Standortdaten:

    • Ungefähre geografische Daten (z. B. Stadt oder Region, auf Basis der IP-Adresse)

  • Demografische Daten (optional):

    • Alter, Geschlecht und Interessen (sofern aktiv und verfügbar)

  • Interaktionsdaten:

    • Nutzung von Formularen, Downloads und Conversions

    • Klickverhalten auf spezifische Elemente

2. Betroffene Personen

Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen umfassen:

  • Website-Besucher: Personen, die die Website des Auftraggebers besuchen, unabhängig von ihrem Standort;

  • Nutzer interaktiver Elemente: Personen, die mit Inhalten wie Formularen oder Downloads interagieren;

  • Personen, deren Daten durch Drittanbieter erfasst werden: Personen, deren Daten im Zusammenhang mit eingebundenen Drittanbietertools (z. B. Social-Media-Plugins) erhoben werden.

Die vom Auftragnehmer verarbeiteten Daten enthalten keine personenbezogenen Informationen, die direkt zur Identifizierung einzelner Personen genutzt werden können. Jegliche Verarbeitung erfolgt anonymisiert oder pseudonymisiert, soweit technisch möglich.

§4 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke.

  2. Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Schutzniveau der Daten zu gewährleisten.

  3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der DSGVO, insbesondere bei der Sicherstellung der Rechte der betroffenen Personen.

  4. Nach Abschluss der Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten gemäß den Weisungen des Auftraggebers gelöscht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.

§5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung und stellt sicher, dass alle notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verarbeitung über Drittanbietertools (z. B. Google Analytics) rechtlich abgesichert ist, insbesondere durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit den jeweiligen Drittanbietern.

  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung eines Cookie-Banners und die Einhaltung der Informationspflichten gemäß Art. 12-14 DSGVO.

  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über fehlerhafte oder unzulässige Verarbeitungen zu informieren.

§6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch Anweisungen oder unterlassene Maßnahmen des Auftraggebers verursacht werden.

  2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer datenschutzrechtlich unzulässigen Verarbeitung erhoben werden, sofern diese auf den Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

§7 Einbindung von Drittanbietern

  1. Der Auftragnehmer setzt Drittanbietertools wie Google Analytics ein, handelt dabei jedoch ausschließlich als technischer Dienstleister. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Nutzung dieser Tools liegt beim Auftraggeber.

  2. Der Auftragnehmer aktiviert verfügbare Anonymisierungsmaßnahmen (z. B. IP-Masking) und informiert den Auftraggeber über mögliche Datenschutzrisiken.

§8 Aufbewahrung und Löschung von Daten

  1. Der Auftragnehmer speichert Daten nur temporär im Rahmen der Leistungserbringung. Nach Abschluss des Auftrags werden alle verarbeiteten Daten gelöscht, sofern keine anderslautenden Anweisungen des Auftraggebers vorliegen.

  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Speicherung und Löschung von Daten in seinen Systemen.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Europäischen Union und des Sitzlandes des Auftraggebers.